Ausstellungsbedingungen TEDDYBÄR TOTAL 2009
Organisation: TEDDYBÄR TOTAL GmbH & Co. KG,
Stresemannstr. 20-22, 47051 Duisburg, Tel. 0203/30527-43,
Fax 0203/30527-820
eMail: george@teddybaertotal.de
Veranstaltungsort: A2 Forum GmbH, Gütersloherstraße 100, 33378 Rheda-Wiedenbrück, am 25. und 26. April 2009.
Ausstellungsgegenstände: Antike und neue Teddybären, Teddybär-Accessoires und andere Teddybär-bezogene Waren sowie Plüschtiere (nicht mehr als 10 %).
Zulassung: Fabrikanten von Teddybären und Zulieferer-Industrie, Einzelhandel, Teddybärmacher. Die Organisatoren sind berechtigt, eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Anmeldung, Standreservierung, Stornierungen: Die Platzreservierung erfolgt in der Reihenfolge der schriftlichen Anmeldungen. Absagen sind nur bis 15. Februar 2009 möglich. Danach gilt voller Kostenersatz. Besondere Standortwünsche werden nach Möglichkeit bei rechtzeitiger Anmeldung berücksichtigt.
Standmiete: Die Standmiete beträgt pro Tisch (ca. 80 x 220 cm) inklusive 2 Stühle und Stromanschluss bis maximal 1,5 KW EURO 245,00. Der Stromanschluss befindet sich in der Mitte eines jeden Tischblocks, Tischaussteller können sich mit einem eigenen Verlängerungskabel dort kostenlos anschließen; für die Systembox EURO 375,00 für Eckstände EURO/qm 50,00 (alle Preise zuzügl. MWSt). Zusatzleistungen wie Wände, Stromanschluss, Mietmöbel usw. werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Rechnung für die Standmiete usw. ist spätestens zum 15. Februar 2009 zu begleichen.
Untervermietung: Eine Untervermietung ist nicht zulässig. Pro Teddymacher oder Firma müssen mindestens 1 Tisch oder 12 qm Standfläche angemietet werden.
Ausstellungsfläche: Die angegebenen Grenzen, auch zum Gang, sowie Gänge und Fluchtwege, müssen strengstens eingehalten und freigehalten werden. Bei den vom Veranstalter ausgegebenen Tischen handelt es sich um stabile Klapptische. Jeder Aussteller ist verpflichtet, den korrekten Aufbau seiner Tische zu überprüfen.
Reinigung des Standes: Die Reinigung der Standfläche obliegt dem jeweiligen Aussteller. Eventuell anfallende Reinigungs- und Entsorgungskosten werden dem Aussteller nachträglich in Rechnung gestellt.
Öffnungszeiten: Für das Publikum: Samstag, 25. April 2009 von 10 bis 18 Uhr,Sonntag 26. April 2009 von 10 bis 16 Uhr.
Aufbau und Abbau: Der Aufbau ist möglich ab Freitag, dem 24. April 2009, jeweils ab 8 Uhr bis 18 Uhr sowie am Samstag, dem 25. April 2009 von 7.30 bis 10 Uhr. Der Abbau erfolgt am Sonntag, dem 26. April 2009, ab 17 bis 22 Uhr und Montag, dem 27. April 2008, von 8 bis 18 Uhr.
Werbung: Jegliche Werbung für andere Veranstaltungen, auch das Verteilen und Verkaufen von Zeitschriften, Handzetteln, Büchern usw., ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Veranstalters gestattet.
Ausweise: Jeder Aussteller erhält einen Parkausweis und Aussteller-Ausweise zugeteilt: für 1 – 2 Tische = 2 Ausweise, 3 – 4 Tische = 3 Ausweise, 5 Tische und mehr nach schriftlicher Vereinbarung; für 1 Systembox 2 Ausweise, für 2 – 3 Systemboxen 3 Ausweise. Aussteller bis 12 qm = 3 Ausweise, bis 24 qm = 5 Ausweise, 25 qm und mehr nach schriftlicher Vereinbarung. Jeder zusätzliche Ausweis (maximal 2) kostet EURO 20,00. Die ausgegebenen Ausstellerausweise sind nicht übertragbar und müssen während der Veranstaltung sichtbar und mit ausgefülltem Namen getragen werden. Bei Missbrauch hat der verantwortliche Aussteller eine Konventionalstrafe in Höhe von EURO 2.000 an den Veranstalter zu zahlen.
Name und Anschrift am Stand: Aufgrund der Auflagen der Ordnungsbehörden muss jeder Aussteller zusätzlich zu den bereits angebrachten Schildern seine vollständige Anschrift mit ausgeschriebenem Firmennamen, Straße, Hausnummer sowie Postleitzahl und Ort an seinem Tisch oder Stand anbringen.
Preisauszeichnung: Alle angebotenen Waren müssen mit Preisen ausgezeichnet sein. Bei eventuellen Ordnungswidrigkeiten haftet der jeweilige Aussteller.
Haftung und Gerichtsstand: Für die Gesamtveranstaltung übernimmt der Veranstalter keine Haftung für Personen- und Sachschäden, Schäden aus Blitzschlag, Brand, Diebstahl, Einsturz, Erdbeben, Erpressung, Mord, Raub, Überfall sowie für den Verlauf. Das Ausstellungsgut ist vom Veranstalter nicht versichert. Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für alle Rechtsvorgänge ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Duisburg.
Eine Veranstaltung von TEDDYBÄR und seine Freunde

